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Pressespiegel
Einige Medienberichte über den Protest und die Folgen. Einen umfangreicheren Pressespiegel aus der Zeit des Gipfels gibt es bei DEM Pressespiegel zum G8 Gipfel 2007 unter linkBadespasz.
05. Januar 2008
Hamburger Abendblatt: Justiz Bundesgerichtshof erklärt Durchsuchungen für rechtswidrig

BGH: G8-Gegner keine terroristische Vereinigung

Anwälte der linken Szene kritisieren die Bundesanwaltschaft, fordern alle sichergestellten Unterlagen zurück und wollen Schadenersatz.

Von Jan-Eric Lindner

Kurz nach Beginn der Dursuchungsaktion versammelten sich etlich Bewohner des Schanzenviertels vor der Roten Flora.

Kurz nach Beginn der Dursuchungsaktion versammelten sich etlich Bewohner des Schanzenviertels vor der Roten Flora. Foto: dpa

Die Anwälte der betroffenen Hamburger saßen dicht gedrängt. Sie sprachen von "Überwachungsstaat", von "Geheimdienst- und DDR-Methoden", von ausgehebelten Grundrechten und Schadenersatzansprüchen. Am Freitag hatte Anwalt Andreas Beuth, in dessen Büro die Versammlung stattfand, den 22-seitigen Beschluss des Bundesgerichtshofs erhalten, der zwar in gewisser Weise so erwartet wurde, nun aber doch für einigermaßen große Aufregung sorgte. Der BGH hatte entschieden, dass die Durchsuchungen und Zwangsmaßnahmen gegen "terrorverdächtige" Gegner des seinerzeit kurz bevorstehenden G8-Gipfels rechtswidrig waren. Beuth kündigte an, nun von der Bundesanwaltschaft fordern zu wollen, dass alle sichergestellten Computer, Akten und Disketten "bis Montag 9 Uhr in seinem Büro" ausgehändigt werden sollten. Sein Kollege Marc Meyer stellte im Namen der Mandanten und "sicher auch anderer Betroffener" Schadenersatzansprüche gegen die Bundesrepublik in Aussicht: Vorläufiges Ende eines Rundum- und Fehlschlags der Strafverfolgung.

Am 9. Mai hatte die Bundesanwaltschaft zur richterlich abgenickten Razzia gegen Mitglieder der linken Szene gerufen. Mithilfe verschiedener Staatsanwaltschaften und Polizeieinheiten durchsuchten die Ankläger Wohnungen, Büros und Häuser von insgesamt 18 Verdächtigen, sieben von ihnen aus Hamburg. Ihnen warf man vor, an bis dahin zwölf Anschlägen auf Häuser und Autos beteiligt gewesen zu sein. Auch die Rote Flora bekam Ermittlerbesuch. Ein Büro des Schauspielhauses wurde durchsucht, ebenso ein wissenschaftliches Institut in Bremen. Bis zu elf Stunden blieben die Ermittler, nahmen mit, was ihnen wie ein mögliches Indiz oder Beweisstück vorkam. Später, so sagen die Rechtsanwälte, seien Wohnungen verwanzt worden, Telefone abgehört und Namen sämtlicher Kontakte der damals verdächtigen überprüft worden. Rechtsanwalt Manfred Getzmann: "Mein Mandant leitet ein Altenpflege-Unternehmen. Sämtliche Telefonate dort sind abgehört worden. Gespräche mit Ärzten, Angehörigen, Krankenkassen. In seiner Privatwohnung wurde sogar das Schlafzimmer verwanzt."

Der damalige Verdacht der Bundesanwaltschaft gegen die Zielpersonen der Überwachungsmaßnahmen: Sie sollen eine terroristische Vereinigung gebildet haben, deren Ziel es sei, den Bestand der Bundesrepublik zu gefährden. Begründet wurde der Verdacht mit den Anschlägen im Vorfeld des Gipfels in Heiligendamm. Die Hauptverdächtigen, darunter der Bremer Fritz St., wurden verdächtigt, die Anschläge geplant und sich junge Gesinnungsgenossen zur Verübung der Attentate ausgewählt zu haben. Rechtsanwalt Beuth sagte Freitag: "Ein aberwitziger, vollkommen konstruierter Verdacht." Der nur dazu gedient habe, die linke Szene vor dem Mai-Gipfel zu durchleuchten und zu verunsichern. Während der Abhöraktionen seien Hunderte Gespräche der Verdächtigen belauscht worden. Meyer: "Wir erleben gerade, dass immer mehr Personen Nachricht über abgehörte Telefonate bekommen. Das betrifft nicht nur ein paar Dutzend Leute." Rechtsanwalt Manfred Getzmann, ebenfalls Vertreter eines Betroffenen, geht noch weiter: "Nach unseren Informationen waren auch Geheimdienste beteiligt. Die ganze Aktion ergibt das Bild eines außer Kontrolle geratenen Überwachungsstaates." Laut Andreas Beuth hat dies eine eindeutige Wirkung: "Die linke Szene geht deutlich gestärkt aus dieser fehlgeschlagenen Kampagne hervor."
Anwälte der linken Szene kritisieren die Bundesanwaltschaft, fordern alle sichergestellten Unterlagen zurück und wollen Schadenersatz.

Dr. Sonja Heine, Sprecherin der Generalbundesanwältin, will dem BGH-Beschluss vergleichsweise weniger Bedeutung zumessen: "Wir beurteilen den Beschluss nicht als Schlappe für die Bundesanwaltschaft. Rechtswege sind dazu da, das Gerichte entscheiden. Das haben sie in diesem Fall getan. Wir waren gemeinsam mit dem Ermittlungsrichter der Auffassung, das wir zuständig waren. Das waren wir laut BGH nicht - damit ist unsere Zuständigkeit in dieser Sache beendet."

erschienen am 5. Januar 2008

Mehr Informationen: linkhttp://www.abendblatt.de/daten/2008/01/05/833922.html